Hunde / Welpenkauf und Recht

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Liebe Leser

Gerade jetzt , in diesen und den nächsten Monaten, ist für den Do Khyi wieder Welpenzeit.

Man las und liest häufig genug im net, das es gute und schlechte Züchter gibt; das gilt für alle Hunderassen; die möglicherweise mit Mängeln behaftete Hunde verkaufen.

Was kann ein davon betroffener Welpenkäufer dagegen unternehmen?

Rechtliche Grundlagen dafür findet man im BGB, da in der Regel ein schriftlicher Kaufvertrag zwischen Züchter und Käufer erstellt und abgeschlossen wird.

Der Hund fällt gem. BGB § 90a unter den Begriff der Sache.


Eine "Sache, also auch ein Tier, unterliegt gem. dem BGB einer Gewährleistungsfrist, die unterschiedlich sein kann(Neuware oder Gebrauchtware). In der allgm. überwiegenden Rechtsprechung gilt ein Hundewelpe bis zu einem Alter von 16 Wochen als Neuware und hat somit eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.

Maßgeblich für Ansprüche des Käufers an den Züchter ist, dass zum Zeitpunkt der Übergabe ein Mangel vorgelegen hat.

Stellt der Welpenkäufer fest, dass zum Zeitpunkt der Übergabe des Hundes ein Mangel vorgelegen hat, hat dieser vorrangig ein Recht auf Nacherfüllung gem. den §§ 437 Nr. 1 und 439 BGB.

 

Hier wiederum bestehen mehrere Möglichkeiten:

- Nachbesserung, diese ist zunächst vorrangig. Scheitert diese kann der Käufer

- Minderung gem. §§ 437 Nr. 2 und 441 BGB verlangen oder sogar

- den Rücktritt vom Kaufvertrag gem. §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 BGB

Somit hat ein Hunde/Welpenkäufer eine entsprechende Rechtsgrundlage, bei evtl. vorliegenden Mängeln seine Rechte durch zu setzten.

Hier einige Links zu interessanten Webseiten mit diesem Thema:

http://www.veith-hallmann.de/html/zuchter.html

http://www.hunde-blogger.de/recht/der-welpenverkauf-durch-gelegenheitszuechter-47.html

http://www.kanzlei-hecker.de/artikel_seite02.html

http://lexetius.com/2005,1420